Geplanter Flughafenausbau Kassel - Calden

 


Anhörung zum Planfestellungsverfahren

 

Horst Peter, für den BUND, stellt Antrag auf Aussetzung des Erörterungstermins, bis die Auswirkungen des EUGH-Urteils – C98/03 – vom 10.01.2006 zur unzureichenden Umsetzung der FFH-Richtlinie 92/43/EWG und der Vogelschutzrichtlinie 79/409/EWG durch die Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf das anstehende Planfeststellungsverfahren geprüft und die notwendigen Schlussfolgerungen für das Verfahren gezogen sind.

 

Falls das Urteil auf Teile des Antrags des Vorhabenträgers zutrifft, sind die im Raumordnungsverfahren getroffenen Abwägungen zur Verträglichkeit des Vorhabens mit dem europäischen Naturschutzrecht nicht rechtsgemäß erfolgt, wie sie insbesondere das Hegeholz als potenzielles FFH-Gebiet keiner FFG-Verträglichkeitsprüfung unterzogen haben. Die angewandten Kriterien zur Handhabung der Vogelschutzrichtlinie beruhen ebenfalls auf nicht rechtmäßig zustande gekommenen Leitlinien des Landes. Auch der Artenschutz der Anhangarten der Europäischen Naturschutzrichtlinien genügt nach dem EUGH-Urteil nicht dem Ausnahmekriterium des Artikels 16 der Habitatrichtlinie.

 

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil die Bundesrepublik Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der Habitatrichtlinie verurteilt. Der EUGH moniert dabei insbesondere Lücken in der nationalen Gesetzgebung, nach der bestimmte Vorhaben in Natura 2000-Gebieten („Projekte, i.S. des Artikels 6, Abs. 3, der Habitatrichtlinie) ohne vorausgehende Prüfung auf Verträglichkeit zulässig sind oder dass unter bestimmen Voraussetzungen Beeinträchtigungen von besonders geschützten Arten sowie ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten möglich sind, ohne das die Ausnahmekriterien des Artikels 16 der Habitatrichtlinie Anwendung finden (Gewährleistung eines günstigen Erhaltungszustands der jeweiligen Population).

 

Das Urteil betrifft zwar überwiegend das unmittelbar geltende Artenschutzrecht, das an die Vorgaben der EUGH-Entscheidung anzupassen sein wird. Dessen ungeachtet können EU-Richtlinien nach europäischem Recht unter bestimmten Voraussetzungen jedoch unmittelbar gelten, wenn sie nicht fristgemäß umgesetzt wurden.

 

Das Gemeinschaftsrecht stellt eine eigenständige Rechtsordnung dar, der Anwendungsvorang vor den nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten zukommt. Aus diesem Grunde sind sämtliche einzelstaatlichen Gerichte und Verwaltungsbehörden verpflichtet, aus eigener Zuständigkeit unmittelbar geltendes und anwendbares Gemeinschaftsrecht zu berücksichtigen und entgegenstehendes nationales Recht unangewandt zu lassen.

 

Daraus ergibt sich, dass auch die Verfahrensführende Behörde als Teil der Exekutive eines Mitgliedsstaates das Gemeinschaftsrecht in seiner Auslegung durch den EUGH im Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung zu berücksichtigen hat.

 

 

Ergebnis:

Keine Aussetzung des Verfahrens, aber Berücksichtigung des EUGH-Urteils bei der Beratung der Umweltverträglichkeitsstudie.


Einwendung

 Horst Peter, Kassel

Persönlicher Einwender

Auf der Grundlage meiner persönlichen Einwendung stelle ich folgenden Antrag:

 

„Ich beantrage unter Bezugnahme auf §73 Verwaltungsverfahrensgesetz, dass die verfahrensführende Behörde ein zusammenführendes Gutachten in Auftrag gibt, das die regionalpolitischen Auswirkungen des Flughafenbaus Kassel-Calden im Vergleich zu anderen für die Struktur der Region bedeutsamen Infrastrukturinvestitionen bewertet. Der Auftrag muss unter der Einbeziehung der prioritären Ziele der Regionalpolitik, insbesondere des obersten Ziels der Nachhaltigkeit, untersuchen, ob ein positives Wettbewerbsprofil der Region den Neubau eines Flughafens erforderlich macht oder ein modernisierter Verkehrslandeplatz in Kooperation mit anderen Flughäfen ausreicht, den erforderlichen Flugbedarf der Region zu decken. Der Auftrag muss in die Untersuchung auch die über den Prognosezeitraum bis 2015 hinausreichend Studien und Erkenntnisse

 

-         zur Bevölkerungsentwicklung

-         zur Einkommensentwicklung in der Region

-         zur Wirkung der Weltklimaabkommen auf die CO²-Belastung und Energiepreise in der Region

-         zu den Auswirkungen auf die Haushalte der am Flughafen beteiligten Gemeinden Calden und Kassel und des Landkreises Kassel

 

zur Abgleichung der strukturpolitischen Kosten und des strukturpolitischen Nutzens einbeziehen.

 

Darüber hinaus muss der Auftrag verlangen, dass die unterschiedlichen Bewertungen des strukturpolitischen Nutzens von Regionalflughäfen wie durch Boston-Consultig, Booz-Allen-Hamilton, Deutsche Bank Research, Prof. Klophaus auf das Gutachten des Vorhabenträgers zu den strukturpolitischen Effekten des Flughafenbaus Kassel-Calden bezogen werden.

 

Dasselbe gilt für einen bewertenden Vergleich der Methode des Gutachtens des Vorhabenträgers zur Ermittlung der strukturellen Arbeitsmarkteffekte mir den Methoden der öffentlichen Hände (Land, Bund, EU) und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit.

 

Zu klären ist in dem Auftrag, ob der enge Bezug des Flughafenbaus Kassel-Calden auf den Regionsbegriff des Landesentwicklungsplans Hassen zur Ermittlung des strukturpolitisch begründeten Bedarfs genügt oder ob der weiter gefasste Begriff der Region durch die EU heranzuziehen ist.

 

Der Auftrag sollte an eine Hochschule vergeben werden und die Beteiligung von Institutionen, Instituten oder Einzelpersonen ausschließen, die bisher schon in die Begutachtung einbezogen waren.“

 

 

 

Thesen zur Begründung des Antrags

 

  1. Für die schwierige Frage, ob neben der Feststellung des verkehrspolitischen Bedarfs, der nach dem Luftverkehrsgesetz für den Bau von Flughäfen erforderlich ist, auch der strukturpolitische Bedarf eine zweite Säule zur Begründung des Baus des Regionalflughafens Kassel-Calden darstellt, benötigt die verfahrensführende Behörde und die Planfeststellungsbehörde einen nicht von Interessen geleiteten Abwägungsrahmen. Das ist allein schon wegen des in Rede stehenden Vorwurfs der Befangenheit angezeigt.

 

  1. Da bei der alleinigen Trägerschaft der Flughafengesellschaft Kassel durch die Gemeinden Kassel, Calden und des Landkreises Kassel sowie des Lands Hessen die meisten Argumente aus der Politik Interesse geleitet sind, ist die Erteilung des Auftrags für ein zusammenführendes Gutachten durch eine wissenschaftliche Hochschule für die Akzeptanz für einen möglichen Planfeststellungsbeschluss, aber auch für eine mögliche Ablehnung des Planfeststellungsantrags von großer Bedeutung.

 

  1. Von entscheidender Bedeutung für die Beurteilung der Notwenigkeit einer Vorratsplanung im Öffentlichen Interesse ist die Beantwortung der Frage, ob ein Positives Wettbewerbsprofil der Region Nordhessen, Südostwestfalen, Südniedersachsen den Bau eines zusätzlichen Regionalflughafens erforderlich macht oder andere Lösungen denkbar sind, die dem Flugbedarf der Region gerecht werden.

 

  1. Die Feststellung des öffentlichen Interesses am Flughafenbau muss diesen am obersten Entwicklungsziel, der Nachhaltigkeit, messen und eine belastbare Kosten-Nutzen-Analyse zur Beurteilungsbasis haben. Dafür ist die Anwendung der wissenschaftlichen Methoden unerlässlich, die den öffentlichen Händen als Entscheidungsgrundlage dienen.

 

  1. Für regionale Entwicklungen, die durch Steuermittel gefördert werden, ist die Anwendung des erweiterten Regionsbegriffs der EU sinnvoll, um Verfahren wegen unzulässiger Subventionierung von Investitionsvorhaben zu vermeiden.

 

  1. Bei Gemeinden und Kreisen, deren Haushalte wegen zu hoher Schulden der Finanzaufsicht des Regierungspräsidiums unterliegen, müssen auch die Belastungen aus wirtschaftlicher Betätigung wie etwa Beteiligungen an der Flughafengesellschaft Kassel in die Prüfung einbezogen werden.


Presseerklärung zu HNA Artikel vom 20.02.06 "Entsetzen über Kampagne"

 

Vielen Dank für Ihren Artikel „Entsetzen über Kampagne“ vom 20.02.2006. Jetzt ist es doch endlich einmal raus, was wir schon lange vermutet hatten, dass nämlich die das Verfahren führende Behörde, der RP, in Sachen Flughafenneubau sich nicht neutral verhält, wie es ihr geboten wäre. Es geht sogar so weit, dass Bürger, die von ihren Rechten des Einspruchs Gebrauch machen, sowohl von ihrer Zeitung als auch von dem RP Dezernatsleiter diffamiert werden.

 

Von fairem Journalismus kann man wohl nicht mehr reden wenn man folgenden Satz liest: „Die unsinnigen Protestbriefe verzögern ein Projekt, das in der Region eine breite Zustimmung findet.“… „ Die Kampagne gegen Calden ist zutiefst undemokratisch.“

Darauf kann man nur entgegnen, dass die Kampagne der HNA nicht ihrer demokratischen Aufgabe, Bürger zu informieren, entspricht, sondern eindeutige Parteinahme für den Flughafen spiegelt. Demokratischer Auftrag einer Zeitung im Sinne des Deutschen Presserechts ist, zu informieren und nicht zu agitieren.

„Die unsinnigen Protestbriefe“, wie der Kommentator Herr Steinbach dies beschreibt, sollten dazu führen, dass die 3400 Einwender die HNA abzubestellen, denn diese Art der Information brauchen sie von ihrer Zeitung wohl nicht!

Nun zur Aufgabe des RP: Hätte er seine Pflicht gegenüber der Öffentlichkeit seriös wahrgenommen, hätte er darauf hinweisen müssen, dass Verzögerungen im Planfeststellungsverfahren von der Flughafengesellschaft und nicht von den Einwendern aus Kassel verursacht sind.

Was die Betroffenheit der Einwohner der Stadt Kassel angeht, so möchte der RP doch die Befindlichkeiten den Bürgern selber überlassen und auch ihre Möglichkeit dazu, demokratische Rechte auszuschöpfen. Denn wie man weiß, werden heutzutage computergesteuerte Flugrichtungshinweise gegeben. Deshalb wird es zwangsläufig passieren, dass Flugzeuge auch über Kassel fliegen. Müssen sich die Bürger die Nachtflüge des „Drehkreuzes“ Frachtflughafen Kassel- Calden des Herrn Koch gefallen lassen? Jeder weiß genau, wie laut sich die Flugzeuge in der Nacht anhören und außerdem wird man dann noch ein zweites Planfeststellungsverfahren machen müssen, weil Planfeststellungsverfahren für einen Personenflughafen andere Qualität haben muss als für einen Frachtflughafen. Das wird weiterhin immense Kosten verschlingen. Also, an der Kostenexplosion sind nicht die Bürger, sondern die Behörden schuld.

 

Und was hat eigentlich der von der Fraport eingesetzte Flughafenchef Jörg Ries dazu zu sagen? Denn schließlich muss die Fraport sich raushalten weil sie ja keinen Cent dazu gibt, nach dem Motto: „Sozial geplant, privat abgeschöpft  Auf seine Entrüstung können wir verzichten!

Dass ein Planänderungsverfahren welches für den Sommer 06 angesetzt ist, den gesamten Zeitplan durcheinander bringt, ist auf dem Konto der unzureichenden Antragsunterlagen der Flughafengesellschaft zu verbuchen. Herrn Ries Klage über eine angebliche Kampagne gemahnt an den Hilferuf: „Haltet den Dieb“.

 

http://www.leerekassen-caldenlassen.de/